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Guido Schöttl
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Energienews


08.02.2023

NRW erleichtert Installation von Wärmepumpen

Bisher musste bei der Installation einer Luft-Wärmepumpe ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Mit einem Erlass des Bauministeriums in NRW ist dieser Mindestabstand nicht mehr zwingend.




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